Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, mit dem die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots begehrt wurde, abgelehnt.
Aktenzeichen:
27. April 2019 | Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahl
Quellenangabe:
Bundesverfassungsgericht
Veröffentlichung am:
27. April 2019 (Sonnabend)
Nachricht:
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